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Sollte der neue Freund dem Ex „eine Abreibung“ verpassen? So jedenfalls stand es in der Anklage der Staatsanwaltschaft bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tettnang. Bei einer Schlägerei im November 2021 vor einem Getränkemarkt in Wiggenhausen hatte sich ein 29-Jähriger aus Friedrichshafen eine Gehirnerschütterung, eine Nasenbeinprellung und eine dicke Beule hinter dem Ohr zugezogen. Er kannte seinen Kontrahenten, der nicht nur Arbeitskollege, sondern offenbar auch der neue Freund seiner Ex-Freundin ist.
„Wir haben uns getrennt, für sie war es nicht okay. Als sie ihn kennengelernt hat, hat sie gesagt, sie werde mich fertigmachen“, gab der Geschädigte vor dem Amtsgericht Tettnang als Zeuge an. Sein Arbeitskollege habe ihn telefonisch zum Tatort bestellt. „Ich dachte wir reden, aber er ist gleich auf mich losgegangen. Zuerst war er alleine, dann kam ein zweiter Mann von hinten und dann ist noch einer mit einem Hund auf mich los“, gab der der Geschädigte an. Man habe ihn geschlagen und vermutlich auch getreten. Er sei ohnmächtig geworden und habe gleich den Notruf gewählt, als er wieder zu sich gekommen sei.
Die Schilderungen des 32-jährigen Angeklagten zeichneten ein ganz anderes Bild: Der Geschädigte habe ihn zum Tatort bestellt, weil er vor seinen Augen Videos von der Ex-Freundin von seinem Handy löschen wollte. Stattdessen habe er „Da hast du deine Videos“ gerufen und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, woraufhin er sich zur Wehr gesetzt habe. Im Kampf seien sie zu Boden gegangen, dann sei ein älterer Mann mit einem Hund gekommen, habe „Hört auf!“ geschrien und ihn an der Kapuze weggezogen. Daraufhin habe sein Kontrahent den Mann angeschrien. Er selbst habe sich in sein Auto gesetzt, das brennende Gesicht mit Feuchttüchern gekühlt und sei dann zu einer Bekannten in der Nähe gefahren. Bei ihr habe er das Pfefferspray aus dem Auge gewaschen. Er habe den Angriff nicht zur Anzeige gebracht, weil er kein „Theater“ machen wollte, sagte er vor Gericht.
Die Beweislage war nach Anhörung aller Zeugen sehr dünn. Da die Polizei vor Ort aber kein Pfefferspray gefunden hat und der Geschädigte behauptete, keines zu besitzen, lehnte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ab. Nun soll die Bekannte des Angeklagten, bei der er angeblich das Pfefferspray abgewaschen hat, aussagen. Die Verhandlung wird am 15. Dezember um 13 Uhr im Amtsgericht Tettnang fortgesetzt.
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