In Krankenhäusern fallen nicht nur große Mengen an Abfällen an, sondern auch viele unterschiedliche Abfallarten. Dazu gehören ebenfalls Gefahrstoffe wie Chemikalien. Bei fehlerhafter Entsorgung besteht hier ein wesentliches Risiko für Gesundheit und Umwelt, da langlebige und schädliche Chemikalien freigesetzt werden können und sich dauerhaft in Lebewesen oder Gewässern anreichern.
Chemikalien oder Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften entstehen insbesondere in Laboratorien bei diagnostischen Arbeiten, aber auch in der Pathologie, in Krankenhäusern, Tierkliniken, Pflegestationen oder Zahnarztpraxen sowie in Apotheken. Zu den chemischen Abfällen, die zur Abfallschlüsselnummer 180106* zählen, sind folgende Gruppen von Labor- und Chemikalienabfällen mit gefährlichen Eigenschaften zu verstehen:
Die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Chemikalien ist für die Umwelt eine wichtige, jedoch gleichwohl aufwendige Aufgabe. Eine Vermeidung und Verminderung sollte daher an erster Stelle stehen. Zielführend kann hier eine präzise und sorgfältige Experimentplanung sein sowie eine grundsätzliche Reduzierung des Mengeneinsatzes von Chemikalien. Des Weiteren vermeiden Labore bestenfalls eine Überbevorratung und vermeiden Versuche, in denen schwer zu entsorgende Reaktionsprodukte entstehen. Vor Beginn jedes Experimentes muss geklärt werden, welche Abfälle und Reste entstehen und wie diese gefahrlos entsorgt werden können.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) räumt ein, dass Labor- und Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften unter AS 180106* entsorgt werden dürfen, wenngleich sie getrennt zu sammeln sind. Gerade bei größeren Mengen sollten aber spezifischere Abfallschlüssel verwendet werden – das kann letztendlich auch Entsorgungskosten reduzieren:
Kliniken oder Arztpraxen mit wenig Chemikalienabfällen nutzen statt Entsorgungsunternehmen häufig auch kommunale Entsorgungslösungen, z. B. Schadstoffmobile oder feste Schadstoff-Annahmestellen.
Als Entsorgungswege stehen die thermische Behandlung (Sonderabfallverbrennung) und verschiedene chemisch-physikalische Behandlungsverfahren zur Verfügung. Für die Einstufung und Entsorgung sind vorhandene Herstellerinformationen (z. B. das Sicherheitsdatenblatt) zu berücksichtigen. Für die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung ist die CLP-Verordnung, beim Transport der Chemikalien ist die Gefahrgutverordnung Straße bindend.
Bei Großmengen über 20 t pro Jahr muss das Klinikum als Abfallerzeuger mit Entsorgungsnachweis und Begleitscheinen über jeden einzelnen Transport einen elektronischen Nachweis führen. Bis 20 t pro Jahr kann die Entsorgung von gefährlichen Abfällen über einen Sammelentsorgungsnachweis eines Entsorgungsfachbetriebes mit Übernahmescheinen erfolgen.
Chemikalien mit der Abfallschlüsselnummer 180106* gelten als gefährlicher Abfall, an die Sammlung und Lagerung bestehen deshalb spezielle Anforderungen. Die Lagerung unterliegt unter anderem den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe wie der TRGS 510. So muss die Sammlung und Lagerung in für den Transport zugelassenen, dicht verschlossenen Behältnissen erfolgen. Die Lagerräume sollten ausreichend belüftet sein. Der Transport ist nach Gefahrgutrecht zu organisieren und die Entsorgung muss in einer zertifizierten Anlage durchgeführt werden.
In unserer Übersicht finden Sie wichtige medizinische Abfallarten, deren Abfallschlüsselnummern sowie zusätzliche Informationen und spezielle Regelungen, um diese richtig zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen.
Altarzneimittel, die nicht unter den Abfallschlüssel 180108 fallen (zytotoxische/zytostatische Arzneimittel) müssen getrennt erfasst und zugriffssicher gesammelt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Zu Amalgamabfällen zählen auch Inhalte aus Amalgamabscheidern und extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen.
Aufgrund ihrer Entzündbarkeit (Explosionsgefahr) und Verpackung gehören Asthmadosieraerosole zu den gefährlichen Abfällen (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern).
Gefährliche Labor- und Chemikalienabfälle müssen in hierfür zugelassenen, verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Die Entsorgung von größeren Mengen kann unter einem speziellen Abfallschlüssel (siehe LAGA-Richtlinie) erfolgen: u.a. AS 150202* oder AS 160506*
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
Hier finden Sie wichtige Gefahrstoffe, die in medizinischen Laboren verwendet werden. Wir haben Ihnen grundlegende Informationen zu den Chemikalien und deren Anwendungsbereichen hinterlegt. Die jeweiligen Abfallschlüsselnummern richten sich nach der Herkunft des Abfalls (z.B. Krankenhaus, chemische Industrie), seiner Zusammensetzung sowie den Behandlungs- und Entsorgungswegen.
Acetonitril ist eine farblose, leicht entzündliche Flüssigkeit mit aromatischem Geruch und reizenden Eigenschaen. Als organisches Lösungsmittel findet es in der chemischen Analytik und in der technischen Chemie, hauptsächlich bei Trennverfahren von Butadien und zur Lösung von Leitelekrolyten, Verwendung.
Acrylamidlösung ist eine farb- und geruchlose, nicht brennbare, aber stark toxische Flüssigkeit. Sie wird in der Molekularbiologie zur elektrophoretischen Auftrennung von Nukleinsäuren oder Proteinen angewandt. Acrylamidlösung ist geeignet für DNA-Sequenzierungen.
Actinomycin D ist ein gelb bis orangefarbener Feststoff, meist in Pulverform. Als zytotoxisches Antibiotikum wird es zur Behandlung von Krebserkrankungen eingesetzt. Es hemmt in niedriger Dosierung die DNA-abhängige RNA-Synthese. Wegen seiner hohen Knochenmarktoxizität ist es ein umstrittenes Tumortherapeutikum.
Ammoniumpersulfat (APS) ist ein geruchloses, weiß-grünlich kristallines Salz. Es ist in Wasser sehr gut löslich und kann durch sein hohes Oxidationspotenzial entzündend wirken. Es wird in der Zellbiologie eingesetzt. In der Medizin wird es hauptsächlich zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
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